Nichtantritt, Umbuchung, Rücktritt, Ausfall, Ersatzteilnehmer

Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies erfolgt durch schriftliche Erklärung dem Veranstalter gegenüber. Erfolgt ein Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung, wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet, allerdings eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € einbehalten. Erfolgt ein Rücktritt danach oder tritt der Teilnehmer nicht an, erfolgt keine Erstattung des Teilnahmebeitrags. Bei Umbuchungen in eine andere Disziplin (z.B. 70 km- auf 140 km-Rennen) werden 5,– € Umbuchungsgebühr fällig.
Differenzbeträge sind auszugleichen.

Soll ein Ersatzteilnehmer benannt werden, kann dies schriftlich bis drei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. Bestätigungen bzw. Vorab-Informationen werden jedoch nur einmal verschickt. Sollte dies zum Zeitpunkt der Nennungsänderung bereits erfolgt sein, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Unterlagen an seinen Ersatzmann weiterzureichen. Eine Nennungsänderung am Veranstaltungstag ist nur möglich, wenn sowohl der Ersatzmann wie auch der Teilnehmer persönlich vor Ort sind oder wenn der Ersatzmann eine schriftliche Bestätigung des Ur-Teilnehmers plus eine Kopie von dessen Personalausweis mitbringt.

In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Diese muss vor Ort an der Zentralkasse bezahlt werden, ansonsten kann die Ausgabe der Startnummern, etc. nicht erfolgen.

Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags und auch nicht auf Ersatz von Ansprüchen aus Anreise- oder Hotelkosten etc.