Teilnahme-Bedingungen
Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Radfahrerinnen und Radfahrerder
in den speziellen Reglements festgelegten Jahrgänge. Startberechtigt ist nur, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung mit dem dafür vorgesehenen Formular (online oder per Post)
- Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder Anklicken des OK-Buttons bei der Online-Anmeldung als Bestätigung
- der Akzeptanz von Teilnahmebedingungen und Reglement
- Vollständige Bezahlung der Teilnahmegebühr
- Vollständige Anbringung von Startnummern. Das Umknicken oder abreißen kann zur Disqualifikation führen.
Fitness-Voraussetzungen
Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Sporttauglichkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst zu prüfen. Im Zweifelsfalle ist ein Arzt zu Rate zu ziehen.Leistungen des Veranstalters
- Abgesperrte Rennstrecke (Nordschleife und/oder Grand Prix-Strecke) plus Nebenstrecken
- Individuelle Fahrzeitmessung mittels Transpondersystem
- Zeitnahme-Monitore im Event-Center
- Individueller WLAN Zugang zum Zeitnahmerechner. Mit WLAN fähigem Rechner können so alle Zeiten permanent beobachtet werden
- Technischer Service im Grand Prix-Fahrerlager
- Verpflegung in verschiedenen Verpflegungszonen
- Begleitfahrzeuge
- Sanitätsdienst, medizinischer Notdienst
- Duschmöglichkeiten
- Finisher-Urkunde vor Ort oder als PDF abrufbar
- Medaille
- Internet-Ergebnisdienst (Versandservice vor Ort buchbar)
- Parkplatz
- Team-Stellplatz im Fahrerlager
- Physio-Service (gegen Entgelt)
Haftung/Einwilligung
Haftungsausschluss
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko! Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch gegenüber Dritten. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruht. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegen das Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung des Teilnehmers. Der Teilnehmer muss daher selbst entsprechend Sorge tragen oder versichert sein. Mit Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich,dass gegen seine Teilnahme an der Veranstaltung keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.Den Weisungen von Ordnern ist unbedingt Folge zu leisten.Einwilligungserklärung
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten maschinell gespeichertund in der Teilnehmer- und Ergebnisliste u.a. im Internet veröffentlicht werden dürfen. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rennen gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos u.a. sowie Interviews im Rundfunk, Fernsehen, Werbung und Büchern dürfen vom Veranstalter ohne Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt werden.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er aus dem Rennen genommen wird, wenn er die vorgegebenen Zeitlimits (sofern relevant) überschreitet, gegen die Rennordnung verstößt oder Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.
Absage der Veranstaltung wegen „höherer Gewalt“
Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags und auch nicht auf Ersatz von Ansprüchen aus Anreise- oder Hotelkosten etc.Hobby-Sportler/Lizenz-Fahrer/Verein
Zu den MTB-Rennen sind zugelassen:
- Hobby- und Freizeitsportler ohne Lizenz oder Wertungskarte
- Rennsportler mit Senioren-/Masters-Lizenz
- Rennsportler mit Lizenz
- Eine Vereinsmitgleidschaft ist nicht zwingend notwendig .
Begleitfahrzeuge/Hilfe/Defektbehebung
Ist Anhalten notwendig, muss dies grundsätzlich auf der rechten Fahrbahnseite erfolgen. Defekte oder Pannen sind durch Heben der rechten Hand zu signalisieren. Kann die Panne nicht selbst behoben werden, kann der Service des Veranstalters in Anspruch genommen werden. Der Austausch von Ersatzteilen und Werkzeug zwischen Teilnehmern ist gestattet. Das Tauschen von Laufrädern oder kompletten Fahrädern ist dagegen nur unter Fahrern des gleichen Teams erlaubt. Bei Stürzen, Pannen oder körperlichen Beschwerden ist es ausdrücklich erlaubt, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es sind nur Begleitfahrzeuge des Veranstalters zugelassen.Fahrordnung
Kein Teilnehmer darf einen anderen behindern oder gefährden. Ein Teilnehmer darf unter keinen Umständen an der Entfaltung seiner vollen Geschwindigkeit oder aber am Vorbeifahren gehindert werden.
Abdrängen, Abziehen, Anschieben oder andere Aktionen zum Zweck des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils sind verboten. Es ist außerdem verboten, im Windschatten von motorisierten Fahrzeugen zu fahren oder sich von ihnen ziehen oder aus ihnen schieben zu lassen. Dies gilt auch nach Sturz oder Defekt.
Strafen
Es sind folgende Strafen bei Verstößen gegen das vorliegende Reglement möglich:
- Verwarnung
- Zeitstrafe
- Verlust einer Runde
- Disqualifikation


